Zuverlässige Rauchwarnmelder in Wohngebäuden sind im Brandfall ein wirksamer Schutz für die Bewohner und retten Leben. Hausverwaltungen und Vermieter sind in der Verantwortung für den sicheren Betrieb von Rauchwarnmeldesystemen.
Die Gefahr kommt schneller, als die meisten denken
Denn: meist ist nicht das Feuer, sondern der Rauch die verantwortliche Todesursache. Rauch verbreitet sich schneller als Feuer und ist schneller tödlich. Rund 80 % aller Opfer sterben an Rauchvergiftung.
Sicherheit per Gesetz
Seit Mai 2005 ist der Einbau eines Rauchwarnmeldesystems in Hessen bei Neubauten vorgeschrieben. Bestehende Wohnungen und Häuser sollen nachgerüstet werden, mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2014. Die Grundlage für das Gesetz bildet die DIN-Norm, in der die Mindestanforderungen für das Rauchwarnmeldesystem festgeschrieben sind.
Danach müssen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg genutzt werden angebracht werden. Das bedeutet im Durchschnitt mindestens drei Geräte pro Wohnung. Je nach Nutzung der Wohnung sollte individuell entschieden werden, wo Geräte anzubringen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Danach müssen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg genutzt werden angebracht werden. Das bedeutet im Durchschnitt mindestens drei Geräte pro Wohnung. Je nach Nutzung der Wohnung sollte individuell entschieden werden, wo Geräte anzubringen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Unser Angebot für Rauchwarnmelder
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Warnung im Brandfall
Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die installierten Rauchwarnmelder betriebsbereit sind, die Kontrolle muss einmal im Jahr erfolgen. Ist ein Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktionsbereit, haftet der Vermieter. Keine Haftung muss übernommen werden, wenn die jährliche Prüfung nachgewiesen werden kann.
Es gibt die Möglichkeit, die Verantwortung der Betriebsbereitschaft an den Mieter weiter zu geben. Der Mieter muss diese Verpflichtung direkt übernehmen. Dies muss im Mietvertrag geändert oder ergänzt werden. Eine Aufsichtspflicht besteht für den Vermieter damit weiterhin.
Es gibt die Möglichkeit, die Verantwortung der Betriebsbereitschaft an den Mieter weiter zu geben. Der Mieter muss diese Verpflichtung direkt übernehmen. Dies muss im Mietvertrag geändert oder ergänzt werden. Eine Aufsichtspflicht besteht für den Vermieter damit weiterhin.
Nicht jeder Rauchwarnmelder ist sicher
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Stiftung Warentest belegt: Wer Rauchwarnmelder im Supermarkt kauft, wähnt sich in falscher Sicherheit. Nur rund 40 % der Geräte erhalten das Qualitätsurteil "Gut" - der Rest ist befriedigend bis mangelhaft.
Dabei zeigt der Test umgekehrt, dass die besten Geräte nicht die teuersten sein müssen. Fragen Sie Ihren sienergium-Berater nach den richtigen Geräten für Ihre individuellen Anforderungen und das richtige System in unterschiedlichen Umgebungen. |

Auf die Details kommt es an
Nicht nur die Qualität des Geräts spielt eine Rolle - auch die Auswahl des richtigen Gerätetyps und die richtige Platzierung sind entscheidend, um im Ernstfall Leben zu rettten. So sind die einfachen Geräte meist nicht mit einer Funkvernetzung ausgestattet.
Qualität und Beratung für Ihre Sicherheit
- Beratung bei der Gerätauswahl: Ihr sienergium-Berater unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Systems.
- Beratung bei der Montage: Der sienergium-Berater kennt die Details, die dafür sorgen, dass das System zuverlässig funktioniert.
- Einweisung und Inbetriebnahme: Sie bekommen von Ihrem sienergium-Berater die wichtigsten Informationen für den zuverlässigen Betrieb und die nötige Wartung des Rauchwarnmeldesystems.
Weiterführende Informationen
| Rauchwarnmelder Angebot Weitere Informationen zu unserem Rauchwarnmelder Angebot erhalten Sie hier. |

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