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KfW Energiesparhaus 60

Die in der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) festgeschriebenen Werte sind für die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu berücksichtigen. Danach ist der Jahres-Primärenergiebedarf das Hauptkriterium. KfW 60 bedeutet, dass der jährliche Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser den Wert von 60 kWh/m² Gebäudenutzfläche nicht überschreiten darf. Für KfW 40 gilt der Wert von unter 40 kWh/m².

Zusätzlich muss der Transmissions-
wärmeverlust den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30% unterschreiten.
Seit Januar 2007 gibt es geänderte Bedingungen für die Förderungen. Als zusätzliche Voraussetzung für die Förderung müssen die zu fördernden Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Beim Einbau einer neuen Heizung ist der hydraulische Abgleich als Pflicht vom Fachunternehmen durchzuführen.

Für Niedrigtemperaturkessel werden seit diesem Jahr keine Fördermittel mehr vergeben. Dafür können Sie nun Unterstützung für den Einbau von Abluftanlagen mit Außenwanddurchlässen beantragen. Die Energieberater von sienergium können Sie über Einzelheiten gerne weiter beraten.

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