Die Abrechnung der Betriebskosten für eine Wohnung zeigt es immer wieder in aller Deutlichkeit: Die Posten für Heizung und Warmwasser schlagen am stärksten zu Buche. Darum lassen sich auch die größten Spareffekte bei den Nebenkosten erzielen, wenn man in die Modernisierung der Heizungsanlage investiert.
Die neuen Vorschriften des Gesetzgebers zielen ebenfalls in diese Richtung. In erster Linie sollen die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung beitragen und damit – als Nebeneffekt – zu einer Reduktion der CO2-Emission. Wer sich eingehend mit den Vorschriften auseinandersetzt kommt außerdem in den Genuß von Fördermitteln, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Der sienergium Energieberater kennt sich mit den Details aus und kann Ihnen den Weg durch den Vorschriftendschungel bahnen.
Wahl der Heizung hat Einfluss auf Jahresprimärenergiebedarf
Die energetische Bewertung von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen ist in der DIN V 4701-10 geregelt. Die aus der Bewertung resultierenden Aufwandszahlen dienen zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs, die für Neubauten bereits verbindlich vorgeschrieben sind und in den Energiebedarfsausweis übernommen werden. Der Energiebedarfsausweis ist ein Dokument, das zum Gebäude gehört wie die Besitzurkunde und beim Bauantrag ausgestellt werden muss.

Was ist mit veralteten Heizkesseln?
Wenn Ihre Heizungsanlage veraltet ist, haben Sie mehrere Probleme.Problem 1: Sie heizen gutes Geld zum Schornstein hinaus
Problem 2: Früher oder später müssen Sie einen neuen Heizkessel haben, aber wann?
Problem 3: Sie müssen Entscheidungen treffen
Bei all diesen Problemen kann der Energieberater von sienergium als Fachmann Ihres Vertrauens hilfreich sein. Er weiß, wann veraltete Heizkessel ausgetauscht werden müssen. Er kann Ihnen erklären, welche Alternativen Sie dann haben - technisch und energetisch - und er kann Ihnen sagen, ob und unter welchen Bedingungen der Staat Fördergelder für die Umrüstung gibt. Und schließlich kann er Ihnen aufgrund seiner Kenntnisse vor Ort und seiner Erfahrung wertvolle Hinweise geben, welche Technik, welche Anlage und welche Dimensionierung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie wollen mehr wissen?
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Fragen Sie den Energieberater von sienergium. Sie können sich außerdem vorab informieren, was die aktuelle Energieeinsparverordnung von Ihnen verlangt.
Was der Energieberater von sienergium für Sie tun kann
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Die Vorschriften und ihre Anwendung
Unabhängig vom Alter des Heizkessels gelten seit November 2004 einheitliche Grenzwerte für Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Diese werden in den Messprotokollen des Schornsteinfegers ausgewiesen.
Alte Heizkessel
Als „alt“ nach dem Gesetz sind Heizkessel zu bezeichnen, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen und seitdem nicht technisch aufgerüstet wurden. Für diese Heizkessel läuft die Frist am 31.12.2006 ab. Sie sollten dann gegen einen neuen Heikessel ausgetauscht werden. Für den Fall, dass in der alten Heizungsanlage nach dem 01.11.1996 ein neuer Brenner eingebaut wurde, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2008. Details dazu in EnEV §9. Das aktuelle Messprotokoll des Schornsteinfegers gibt Auskunft über den Zustand der Heizungsanlage. Für weitere Fragen steht der sienergium Berater zur Verfügung.
Wärmedämmung
Wer im unbeheizten Keller noch keine Wärmedämmung der Warmwasser- und Heizwasserleitungen hat, sollte dies bis zum 31.12.2006 nachholen. Diese Vorschrift dient ebenfalls der Eneregieeinsparung und gilt für unbeheizte Räume. Der Raum, in dem die Heizanlage steht, gilt in der Regel auch als unbeheizt. Demzufolge sind auch hier alle Leitungsrohre und Armaturen zu dämmen, um die Wärmeabgabe zu verringern.
Umwälzpumpen
Wenn Umwälzpumpen zu erneuern sind, schreibt die EnEV den Einbau von geregelten Umwälzpumpen vor. Diese Vorschrift gilt für Heizungsanlagen über 25 kW Nennwärmeleistung. Die geregelten Pumpen passen ihre Leistung dem unterschiedlichen Heizungs- und Warmwasserbedarf an und sparen somit Energie.
Überlegungen vor der Anschaffung eines neuen Heizkessels
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Bei neuen Heizungssystemen sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: Energienutzung und Umweltbelastung. Für beide Faktoren sind Kennzahlen und Grenzwerte festgelegt, die zum Vergleich verschiedener Systeme und Anbieter herangezogen werden sollten. Die Energieausbeute wird als Normnutzungsgrad angegeben, die Umweltbelastung als Norm-Emissionswert.
Die Dimensionierung eines Heizkessels sollte auf die Erfordernisse des jeweiligen Gebäudes abgestimmt sein. Je höher der Dämmstandard des Gebäudes, desto niedriger kann die Leistung des Heizkessels gewählt werden. Zum Beispiel kann für ein Niedrigenergiehaus ein Heizkessel mit 6 KW ausreichen, um die Wärmeversorgung auch am kältesten Tag eines Jahres sicherzustellen. Für eine komfortable Warmwasserversorgung wird allerdings eine höhere Leistung benötigt. Es empfiehlt sich deshalb der Einbau eines Heizkessels mit einer Nennleistung von 15-20 kW. Dank der fortgeschrittenen Technik bedeutet diese Überdimensionierung nicht gleich Energieverschwendung. Wenn es um die richtige Dimensionierung und den Austausch der Heizungsanlage geht, kann Ihnen der sienergium Berater mit Berechnungen und Bewertungen helfen. Seine Mitwirkung ist in jedem Fall gefragt, wenn ein neuer Schornstein – anzeigepflichtig nach Baurecht! – gebaut werden soll und der Austausch des Heizkessels ansteht. Als besondere Leistung bietet sienergium eine kostenlose Schwachstellenanalyse vor der Heizkesselerneuerung an. Dabei wird auf mögliche Energieeinsparungen hingewiesen, die zusätzlich zum Austausch eines Heizkessels zu erwägen sind. |
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