Energiebedarfsausweis
Im Energiebedarfsausweis sind die energetischen Kennwerte eines Gebäudes – Primärenergiebedarf und Jahresheizenergiebdarf – erfaßt. Für die Berechnung sind spezielle einheitliche Berechnungsverfahren festgelegt, die auch bei den Vorschriften für den Wärmeschutz anzuwenden sind.Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Urkunde über die energetische Qualität eines Gebäudes, die für Neubauten bereits jetzt auszustellen ist. Im Unterschied zur vorher geltenden Wärmeschutzverordnung (WSVO) und damit dem Wärmebedarfsausweis sind im Energiebedarfsausweis auch die Anlagentechnik zu bewerten und der sommerliche Wärmeschutz zu berücksichtigen. Dabei werden die Vorschriften in DIN 4108-6 (Berechnung des Wärmebedarfs) und in DIN 4701-10 (Bestimmung der Anlagenkennwerte) zugrundegelegt.
Dargestellt werden die Kennwerte des Gebäudes:
- Jahres-Heizenergiebedarf (neue Berechnungsverfahren)
- Jahres-Primärenergiebedarf (neue Berechnungsverfahren) Gegenüberstellung von zulässigem Höchstwert und berechnetem Wert.
- Sommerlicher Wärmeschutz (neu)
- Wärmebrücken nach DIN 4108 Bbl 2 (neu)
- Anlagentechnik
- Angaben zu Lüftung


Alternative Energiequellen
















schlechter