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EEG

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ist seit April 2000 in Kraft. Darin sind die Abnahme und die Vergütung festgelegt, die die Betreiber von Stromnetzen den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu zahlen haben. Die neue Fassung von 2004 enthält erhöhte Vergütungssätze und eine juristische Besserstellung der Stromerzeuger.

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