§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erstellung von Energieausweisen durch das Energieberaterbüro sienergium GmbH, Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra (nachfolgend: Auftragnehmer genannt), welches durch den Besteller des Energieausweises (nachfolgend: Auftraggeber) beauftragt wird.
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.
Von diesen, Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme des Energieausweises gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenvereinbarungen oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.
Von diesen, Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme des Energieausweises gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenvereinbarungen oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
§2 Zustandekommen des Vertrags
Mit der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung des Energieausweises ist noch kein verbindliches Angebot durch den Auftragnehmer verbunden. Erst die Übersendung der Daten durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer stellt ein Vertragsangebot und damit eine verbindliche Bestellung des Energieausweises dar. Ein Vertrag kommt mit dem Versenden des Energieausweises durch den Auftragnehmer (= Annahme des Vertrages) an den Auftraggeber zustande.
Der Auftraggeber ist für die korrekte Eingabe seiner Daten verantwortlich und verpflichtet sich diese präzise anzugeben. Bei Rückfragen oder Unsicherheit setzt sich der Auftraggeber vorher mit dem Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung, um so Fehler zu vermeiden. Offene Fragen sind schriftlich ( Brief,Mail oder Fax) zu übermitteln.
Eine Zugangsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht, der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Auf der Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen und durch ihn geprüften Daten erstellt der Auftragnehmer einen Energieausweis. Es erfolgt eine Berechnung durch eine zertifizierte Software.
Eine Prüfung der Daten auf Plausibilität und Richtigkeit erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.
Die Auftragnehmer behalten sich vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen weiteren Gründen abzulehnen. Lehnt der Auftraggeber die Bestellung ab, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Nachricht( Brief, Mail oder Fax.) Erfolgt innerhalb von drei Wochen weder eine Leistung noch eine Ablehnung der Bestellung, gilt die Bestellung automatisch als abgelehnt.
Bei Bestellungen auf elektronischem Weg (Mail) stellt eine eventuelle Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Etwaige Nebenvereinbarungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Energieausweis erwerben zu wollen. Macht der Auftraggeber falsche Angaben, so kann der Energieausweis ungültig sein. Gleiches gilt, wenn sich Angaben ändern. Bei Ungültigkeit ist der Energieausweis zu vernichten.
Der Auftraggeber ist für die korrekte Eingabe seiner Daten verantwortlich und verpflichtet sich diese präzise anzugeben. Bei Rückfragen oder Unsicherheit setzt sich der Auftraggeber vorher mit dem Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung, um so Fehler zu vermeiden. Offene Fragen sind schriftlich ( Brief,Mail oder Fax) zu übermitteln.
Eine Zugangsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht, der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Auf der Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen und durch ihn geprüften Daten erstellt der Auftragnehmer einen Energieausweis. Es erfolgt eine Berechnung durch eine zertifizierte Software.
Eine Prüfung der Daten auf Plausibilität und Richtigkeit erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.
Die Auftragnehmer behalten sich vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen weiteren Gründen abzulehnen. Lehnt der Auftraggeber die Bestellung ab, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Nachricht( Brief, Mail oder Fax.) Erfolgt innerhalb von drei Wochen weder eine Leistung noch eine Ablehnung der Bestellung, gilt die Bestellung automatisch als abgelehnt.
Bei Bestellungen auf elektronischem Weg (Mail) stellt eine eventuelle Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Etwaige Nebenvereinbarungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Energieausweis erwerben zu wollen. Macht der Auftraggeber falsche Angaben, so kann der Energieausweis ungültig sein. Gleiches gilt, wenn sich Angaben ändern. Bei Ungültigkeit ist der Energieausweis zu vernichten.
§3 Preise
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
§4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverkehr
Die Rechnung ist sofort mit ihrem Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig und ohne Abzug (Skonto) zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
§5 Aufrechnung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer unbestritten sind.
§6 Lieferung und Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Kundendaten per Mail, Brief oder Fax beim Auftragnehmer.
Die Lieferung des Energieausweises erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Lieferung des Energieausweises erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
§7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§8 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
§9 Schlussbestimmung
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
sienergium GmbH, Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
sienergium GmbH, Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra

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